IT-Sicherheitsbeauftragter
Wir kümmern uns in Ihrem Hause um die IT-Sicherheit
IT-Sicherheit hat immer das Ziel, Ihr Unternehmen gegen Risiken, die aus dem
Betrieb der IT oder für die IT selbst entstehen, durch geeignete Maßnahmen
abzusichern. Hierbei ist der Aufbau und die Erhaltung einer angemessenen
IT-Sicherheit für Ihr Unternehmen anzustreben, und zwar in Hinsicht auf die
Eigeninteressen und auf die Erfüllung gesetzlicher (KontraG) und
quasi-gesetzlicher Auflagen, wie z.B. Basel II oder Sarbanes-Oxley.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte übernimmt in Ihrem Hause diese
verantwortungsvolle Position und setzt die IT-Sicherheitsleitlinie, in der die
wichtigsten Sicherheitsziele der Geschäftsleitung beschrieben sind, bei Ihnen
durch. Dabei ist er koordinierend, betreuend und beratend tätig und es obliegen
ihm folgende Aufgaben:
- Koordinierung der IT-Sicherheit
- Unterstützung beim Aufbau eines aktiven IT-Risikomanagements durch
Etablierung von Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr von Gefahren für die
IT
- Konzeptionelle Erarbeitung unternehmensweit gültiger einheitlicher
IT-Sicherheitsgrundsätze, Richtlinien und -Anweisungen
- Aktualisierung und Überwachung sicherheitsrelevanter Informationen,
Merkblätter und sonstiger Medien für Mitarbeiter
- Unterstützung der Geschäftsleitung und der IT-Leitung bei der Ergänzung
der Sicherheitsstandards um spezifische Maßnahmen, die über den
IT-Grundschutz hinausgehen.
- Beratung und Betreuung der Verantwortlichen bei der Erfüllung der
unternehmensweiten Bestimmungen hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben.
- Hinwirkung auf die Einhaltung der unternehmensweiten Bestimmungen zur
IT-Sicherheit
- Beratende Mitwirkung bei der Planung von Konzepten und Maßnahmen,
insbesondere zur Notfallvorsorge.
- Dokumentation, insbesondere Pflege der Richtlinien und Anweisungen zur
IT-Sicherheit.
- Regelmäßige Berichterstattung an und Abstimmung mit dem IT-Leiter bzw.
der Geschäftsleitung zu Fragen und Planungen der IT-Sicherheit.
- Fallweise Berichterstattung an die Geschäftsleitung über aktuelle
sicherheitsrelevante außergewöhnliche Vorkommnisse.
- Damit der IT-Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben erfüllen kann,
benötigt er eine Reihe von Befugnissen, die ihm hierzu übertragen werden:
- Um die IT-Sicherheit unternehmensweit koordinieren zu können, ist ein
allgemeines Informationsrecht über Angelegenheiten notwendig, die für die
IT-Sicherheit relevant sind. Dazu sind dem IT-Sicherheitsbeauftragten
rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben von Bedeutung sein können.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte kann alle Informationen verlangen, die für
seinen Zuständigkeitsbereich wichtig sind. Insbesondere gilt das für die
Prüfung und Analyse von Sicherheitsvorfällen in Ihrer IT.
- Der IT-Sicherheitsbeauftragte hat das Recht, eine Entscheidung oder
Änderung - bevor diese in Kraft tritt - erneut zur Diskussion zu stellen,
wenn hierdurch Unternehmensinteressen der IT-Sicherheit tangiert werden.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte versteht sich als Berater der IT-Leitung/
Geschäftsleitung und ist daher nicht weisungsbefugt. Er berät bei der
Formulierung von Weisungen, die zum Ziel haben, die IT-Sicherheit Ihres
Unternehmens zu verbessern.
Die Lösung
Gerade in kleinen oder mittleren Unternehmen ist es nicht ökonomisch, einen
solchen Fachmann selbst zu stellen. Zudem könnten eigene Mitarbeiter, die hierzu
fähig wären, in einen Interessenkonflikt geraten, da sie sich selbst
reglementieren und kontrollieren müssten. Wir können für Sie den
IT-Sicherheitsbeauftragten als Dienstleistung stellen. Ihr Vorteil hierbei ist
es, dass ein erfahrener Aussenstehender „bewährte“ Abläufe im Unternehmen
kritisch hinterfragt und das Thema IT-Sicherheit systematisch weiterentwickelt.
Ziel ist es, dass Sicherheit gelebt wird und die Unternehmensleitung eine echte
Unterstützung für ihr IT-Risikomanagement erhält.